In der Regel sollten sämtliche anfallenden Zollgebühren bereits von uns beglichen worden sein. Sie sind lediglich verpflichtet, die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Sollten Sie bei der Einfuhr trotzdem Zollgebühren zahlen müssen, bitten wir Sie dies zu tun und dann eine Anfrage über das Kontaktformular einzureichen, einschließlich eines Fotos der Zollrechnung, damit wir Ihnen den Betrag erstatten können.
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